Welches Girokonto passt zu mir?

Girokonto Tipps: Welche Arten Girokonten gibt es?

Girokonten sind die Kontokorrentkonten für den Verbraucher. Über dieses Konto kann er seinen gesamten Zahlungsverkehr abwickeln: Gelder einziehen, Gelder verwahren und Zahlungen durchführen. Auch kann er jederzeit das Guthaben abheben, ggf. auch mehr, falls ihm ein entsprechender Verfügungsrahmen eingeräumt worden ist. Dieser Verfügungsrahmen ist unter dem Namen Dispositionskredit, abgekürzt: Dispo bekannt.

Reguläres Girokonto

Über ein solches Girokonto werden die Zahlungsvorgänge wie Überweisungen, Daueraufträge etc. mit den bekannten Überweisungsformularen (Papier) durchgeführt. Meist verlangen die Banken für solche Konten eine Gebühr.

Girokonto mit Online-Funktionen

Diese Kontoart dürfte wohl diejenige sein, die heutzutage am häufigsten auftritt. Der Zahlungsverkehr wird überwiegend mit dem häuslichen Computer durchgeführt (Homebanking oder Onlinebanking genannt). Daneben sind aber auch noch die altbekannten Verfahren mit den Formularen möglich. Während der Online-Zahlungsverkehr hierbei kostenfrei (oder mit sehr geringen Kosten) stattfindet, ist die beleghafte Durchführung (mit den Formularen) oftmals mit entsprechenden Gebühren belastet.

Reine Online-Konten

Solche Konten werden von etlichen Banken angeboten, wobei es Banken gibt, die nur als Online-Banken existieren und nirgends Beratungsstellen haben. Soweit Beratungen notwendig sind erfolgen diese über Telefon oder über E-Mail. Derartige Kosten werden kostenfrei geführt, ja es gibt sogar nicht unerhebliche Bargeldprämien für einen Neuabschluss.

Girokonto Tipps: Wer braucht ein "Pfändungsschutzkonto"?

Zunächst ist ein Pfändungsschutzkonto ein gewöhnliches Girokonto, das die Bezeichnung: "Pfändungsschutzkonto" trägt. Jeder Bundesbürger darf ein einziges solches Konto haben. Ein Guthaben auf diesem Konto ist in Höhe der unpfändbaren Grundfreibeträge vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Ein am Monatsende verbleibendes "unpfändbares Guthaben" erhöht im nachfolgenden Monat den geschützten Betrag entsprechend. Ein solches Konto sollte jeder einrichten, der von Pfändungen bedroht ist. Insbesondere Selbstständigen wäre die Einrichtung eines solchen Kontos dringend anzuraten, denn ein Selbstständiger hat nach dem Gesetz keinerlei geschütztes Einkommen. Richtet sich der Selbstständige ein solches Konto ein, erreicht für sich einen Pfändungsschutz in demjenigen Umfang, der einem Arbeitnehmer gesetzlich zugestanden wird. Versucht nun ein Gläubiger ein solches Konto zu pfänden, muss die Bank ihrem Kunden das gesetzlich pfändungsgeschützte Guthaben verfügbar belassen, ohne dass dazu erst noch beim Vollstreckungsgericht ein Antrag im Sinne des 850k ZPO (alte Fassung) gestellt werden muss. Das Pfändungsschutzkonto stellt somit einen erheblichen Schutz für das Existenzminimum an.

Reine Onlinekonten

Abschließend soll unser Artikel über Girokonto Tipps auf die Frage eingehen, worauf man bei der Entscheidung für ein reines Online Konto acht geben sollte. Reine Online-Konten sind, was die Bargeldversorgung betrifft, nicht ganz so praktisch, wie Konten bei einer Bank mit Filialketten. Man sollte ehe man ein solches Konto eröffnet, klären, wo man mit den Kontokarten, ggf. auch Kreditkarten, kostenlos Bargeld abheben kann. Bei den bundesweit auftretenden Banken unterscheidet man die Cash-Pool-Gruppe und die Cash-Group. An den zur Gruppe gehörenden Automaten kann Bargeld kostenlos abgehoben werden. Auf jeden Fall sollte ein kostenloser Automat in der Nähe der Wohnung oder dem Arbeitsplatz zu finden sein.

Bankvergleich im Internet

Mit einem Internetvergleich kann man herausfinden, welcher Anbieter mit den geringsten Kosten arbeitet. Aber dabei heißt es aufgepasst. So gibt es Banken, die ein kostenloses Konto anbieten, aber dann, wenn der Kontoauszug nicht rechtzeitig abgerufen wird, einen kostenpflichtigen Postversand vornehmen. Vorzuziehen wären dann Banken, die die Kontoauszüge in das "E-Mail-Postfach" des Kunden bei der Bank zustellen, wo diese ggf. unbegrenzt aufbewahrt werden können.