Wer sein Geld auf einem Tagesgeldkonto anlegen möchte, ist angesichts der vielfach negativen Erfahrungen in der Vergangenheit daran interessiert zu wissen, wie sein Geld abgesichert ist. Insoweit ist auf die Tagesgeld Einlagensicherung zu verweisen. Jede Bank, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Sitz hat, unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. Seit dem 1. Januar 2011 beträgt diese gesetzliche Einlagensicherung für alle Kundeneinlagen bis zu 100.000 € für den Fall, dass die Bank zahlungsunfähig ist oder in die Insolvenz gerät. Vor dem 1. Januar 2011 lag der Höchstbetrag noch bei einem Betrag von 50.000 €. Außerdem kann der Inhaber eines Tagesgeldkontos über sein Guthaben jederzeit verfügen und braucht auch keinerlei Kündigungsfristen einzuhalten.
Einlagen bis 100.000 € sind zu 100 % abgesichert
Die in früheren Jahren noch vorgesehene Selbstbeteiligung des Bankkunden im Entschädigungsfall gibt es nicht mehr. Der Sparer bekommt also 100 % seiner Einlage bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € über die gesetzliche Einlagensicherung immer zurück. Der Einlagensicherungsfonds ist verpflichtet spätestens 30 Tage, nachdem der Kunde seine Forderung an die Bank herangetragen hat, den zur Erstattung stehenden Betrag zu erstatten.
Die freiwillige Einlagensicherung bietet zusätzlichen Schutz
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen fast alle in Deutschland ansässigen Banken noch der freiwilligen Einlagensicherung. Diese ist über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. organisiert. Hier geht die Einlagensicherung über die gesetzliche Einlagensicherung in der Höhe sogar noch hinaus. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert alle Spareinlagen des Bankkunden. Die Sicherungsgrenze beträgt je Bankkunde 30 % des haftenden Eigenkapitals der einzelnen Bank. Diese Sicherungsgrenze, die sich am Eigenkapital der Bank orientiert, muss dem Kunden von der Bank auf dessen Verlangen mitgeteilt werden. Der Kunde kann sie im Internet online auch unter www.Bankenverband.de abfragen. Details zum Umfang der Sicherung finden sich in den Statuten des Einlagensicherungsumfangs, die dem Bankkunden auf dessen Verlangen von seiner Bank zur Verfügung gestellt werden. In der Europäischen Union sind politische Bestrebungen im Gange, die Eigenkapitalquote der Banken über die bestehende Quote zur Tagesgeld Einlagensicherung hinaus zu erhöhen und für den Sparer zusätzliche Sicherheit zu schaffen.
Auch bei ausländischen Banken ist Tagesgeld weitgehend sicher
Handelt es sich bei der Bank um eine Filiale einer Bank aus einem anderen Staat der Europäischen Union, leistet der Einlagensicherungsfonds nur dann Entschädigung, wenn und soweit die Kundenforderung nicht über die Einlagensicherung im Heimatland der Bank abgesichert ist. Der Kunde kann auch in diesem Fall den Umfang der jeweiligen Einlagensicherung auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungseinrichtung abfragen, deren Adresse ihm auf Verlangen von der Bank mitzuteilen ist. Die Tagesgeld Einlagensicherung im Ausland ist in den verschiedenen Staaten allerdings sehr unterschiedlich ausgestaltet und fällt über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus sehr unterschiedlich aus. In Frankreich beispielsweise beträgt sie bis zu 70.000 € je Kunde, in Dänemark nur und 40.000 €.